Ergotherapie
Die Ergotherapie hat das Ziel, das Kind dabei zu unterstützen, eine größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen.
Dazu gehört das Wiedererlangen bzw. Stabilisieren von Fähigkeiten, um eine bessere Lebensqualität und Handlungsfähigkeit zu erreichen, die eine zufriedene Teilnahme am Alltagsgeschehen ermöglicht.
Wer kann Ergotherapie verordnen?
Die Ergotherapie kann nur von einem Arzt verordnet werden und kann als Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen.
Vor der Therapie werden die Kinder sorgfältig ergotherapeutisch untersucht. Je nach Befund werden Motorik, Fein- bzw. Graphomotorik, visuelle Wahrnehmung, Handlungsplanung gezielt therapiert.
Indikationen
- allgemeine Entwicklungsverzögerungen
- Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung (im Bereich von Gleichgewicht und Körperwahrnehmung)
- Störungen in der grob- und feinmotorischen Bewegungskoordination
- Beeinträchtigungen der Handlungsfähigkeit und –planung
- Störungen in der visuellen Wahrnehmung
- Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung, Lern- und Geistige Behinderung
- Autismus
- Verhaltensauffälligkeiten
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
Diagnostik
- Befunderhebung mit standardisierten Testverfahren
- freie Spiel- und Verhaltensbeobachtungen
Therapie
- Anwendung fachspezifischer Therapiemethoden in Einzel- bzw. Gruppentherapie
- Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres
- Visuelle Wahrnehmungsförderung nach Marianne Frostig
- Sensomotorische Spielförderung nach Piaget
- Programme zur Förderung der Grafomotorik
- Elternberatung