Barbara Forst
Logopädin
Verena Krollmann
Logopädin
Bettina Symalla
Logopädin
Maximilian Christmann
Akademischer Sprachtherapeut M.Sc.
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Die Logopädie beinhaltet die Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Schluck- und Hörbeeinträchtigungen. Im Fachbereich Logopädie des SPZ liegt der Schwerpunkt im Bereich der Diagnostik.
Die Abklärung von Kindern und Jugendlichen erfolgt bei:
Im Rahmen eines erweiterten Diagnostikmodells werden auch Faktoren wie die kommunikative Teilhabe als Unterform der sozialen Teilhabe erfasst. Dies dient der Beratung der Eltern und gegebenenfalls anderer Institutionen (z.B. Kindertagesstätte).
Die fachspezifische Anamnese wird erhoben und es erfolgt die Klärung der individuellen Fragestellung.
Im diagnostischen Prozess werden aktuelle, standardisierte Testverfahren, situationsbezogene Beobachtungen von Spontansprache und Kommunikationsverhalten sowie Elternbefragungen für alle logopädisch relevanten Bereiche durchgeführt.
Die erhobenen Befunde und die daraus resultierenden Empfehlungen werden in einem Abschlussgespräch mit den Eltern besprochen.
Spezifische Beratung ist zu folgenden Themen möglich:
Für Eltern von Late Talkern wird das Heidelberger Elterntraining (HET) angeboten.
Es bestehen im Bereich der Förderung interdisziplinäre Gruppenangebote:
Logopädin
Logopädin
Logopädin
Akademischer Sprachtherapeut M.Sc.
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Sozialpädiatrisches Zentrum
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Sekretariat:
T: (0 61 51) 402-32 02
F: (0 61 51) 402-32 09
M: spz@kinderkliniken.de
Telefonzeiten:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di & Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
Neuanmeldung im SPZ:
Sie machen sich Sorgen um ihr Kind oder haben von anderer Stelle die Empfehlung bekommen ihr Kind im SPZ vorzustellen? Setzten Sie sich bitte zuerst mit Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin in Verbindung.
Gesetzlich Versicherte benötigen eine Überweisung Ihres behandelnden Kinder- und Jugendarztes. Eine Überweisung von Hausärzten oder anderen Fachärzten dürfen wir nicht akzeptieren.
Privatversicherte erhalten lt. Vereinbarungen mit dem Verband der privaten Krankenversicherer nach der Untersuchung eine Pauschal-Rechnung nach § 120 (3) SGB V.
Erforderliche Anmeldeunterlagen:
Nur für Pflegeeltern:
Zu dem Termin bringen Sie bitte mit:
Kein-Inhalt